Manipulierte Kilometerstände - Abzocke beim Gebrauchtwagenkauf

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen möchten, achten Sie meist auf den Kilometerstand. Vielleicht stellen Sie sich hier auch die Frage, ob dieser stimmt. Die Polizei schätzt, dass bei einem von drei verkauften Fahrzeugen der Tachostand manipuliert wurde. Besonders bei älteren Fahrzeugen ist dies recht einfach, auch wenn es strafbar ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Risiko eingrenzen können auf solch einen Betrug hereinzufallen. 

Schnell erledigt

Die Manipulation des Tachos ist kinderleicht und in ein paar Sekunden erledigt. Hierzu muss lediglich ein Gerät an die OBD2-Schnittstelle angeschlossen werden, der dem Betrüger den Zugang zur Elektrik erlaubt. Hier können alle Sensoren ausgelesen werden und auch der Tachostand kann über die Schnittstelle verändert werden. Im Internet können Sie die entsprechenden Geräte bereits für 150 Euro kaufen. Möchte man den Tachostand verändern, kann man sich auch einen solchen Betrüger ins Haus bestellen. Da die Geräte auch legale Funktionen haben, können solche Betrüger auch ganz offen auftreten. Denn schließlich kann der Nutzer des Gerätes auch einen ausgetauschten Tacho hiermit wieder einstellen. 

 

Besser ist es, wenn Sie sich bei Ihrem Kauf oder Verkauf an einen seriösen Händler wie dem Autoankauf München wenden. Möglichst sollten Sie das Fahrzeug auch zusammen mit einem Fachmann besichtigen. Sie können das Auto auch während der Probefahrt in einer Werkstatt überprüfen lassen. Achten Sie vor dem Kauf auf den letzten TÜV-Bericht und lassen Sie sich das Serviceheft zeigen. Sollte hier etwas nicht stimmen, lassen Sie besser den Finger vom Kauf. Zusätzlich sollten Sie sich die Laufleistung vom Vorbesitzer bescheinigen lassen. 

Stolzer Mehrpreis bei manipuliertem Tacho

Aber warum werden so viele Tachos manipuliert? Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Ein manipulierter Tacho kann bis zu 3.000 Euro Mehrerlös pro Auto bringen. Als Käufer haben Sie dadurch sofort mehrere Probleme. Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann dies zu einem Motorschaden führen. Zudem können die Versicherungsgesellschaften nach einem Unfall die Leistungen kürzen, wenn der Tachostand nicht stimmen sollte. 

 

Meist sind die Täter dubiose Autoschieber. Und der Betrug ist oft nicht nachweisbar. Früher musste nur der Tachostand verändert werden, heute greifen weitere Steuergeräte auf den Tachostand zurück. Diese Geräte sind ebenfalls manipulierbar und der Betrug ist von einem Laien kaum noch festzustellen. 

Was Sie gegen Tachobetrug machen können

Allerdings gibt es Wege, wie Sie das Risiko eingrenzen können. Fragen Sie vor dem Kauf nach dem Service- oder Scheckheft. Sollte der Verkäufer keins vorweisen können, verzichten Sie auf den Kauf. Aber auch Servicehefte können gefälscht werden. Sollte das Serviceheft schon ein paar Jahre alt sein und die Tusche der Stempel ist immer gleich, stimmt hier etwas nicht. 

 

Lassen Sie sich die Belege vom Ölwechsel und den TÜV-Bericht zeigen. Dort sind in der Regel die tachostände eingetragen. Lassen Sie sich im Kaufvertrag den Tachostand zusichern. Lassen Sie sich nicht auf Klauseln wie „wie Abgelesen“ oder „laut Vorbesitzer“ ein. Im Motorraum sollten Sie ein Kärtchen vom letzten Ölwechsel vorfinden. Auch hier ist der Tachostand vermerkt. Aufpassen sollten Sie auch, wenn ein Auto besonders günstig zu verkaufen ist. Geld hat nämlich niemand zu verschenken. 

 

Achten Sie auf Verschleiß an den Pedalen oder Sitzen. Auch das Lenkrad oder den Schaltknüppel sollten Sie kontrollieren. Da Jahreswagen meist sehr teuer sind, lohnt sich hier der Tachobetrug am meisten. Hier sollten Sie besonders auf Ungereimtheiten achten. 

Kein Tachoschutz

Es wäre sehr gut, wenn Sie die Autos gegen Betrug sichern könnten. Die Kfz-Hersteller zeigen hieran allerdings kein Interesse. Denn ihnen entsteht schließlich kein Schaden. Dies gilt auch für Leasingfirmen. Allerdings wird die EU tätig. Fahrzeuge ab dem Baujahr 2017 müssen über einen Tachoschutz verfügen. Dies gilt allerdings nur für neue Modelle.

Den Betrügern das Handwerk legen

Andere Länder sind hier allerdings schon ein wenig weiter. Belgische Kfz-Werkstätten geben bei einer Reparatur den Tachostand an eine Organisation weiter. Damit erhalten Sie für jeden PKW auch eine entsprechende Historie. Möchte in Belgien jemand ein gebrauchtes Auto verkaufen, muss er diesen Pass vorlegen. In den Niederlanden gibt es ein ähnliches System. Aber auch bei uns gibt es schon einige Ideen.

 

Den CarPass den es in Belgien gibt, soll auch in Deutschland eingeführt werden. Der ADAC würde gerne einen manipulationssicheren Chip einführen. Dieser wird im Auto fest verbaut und kostet nur wenige Euro. Carly ist eine weitere Möglichkeit der Tachomanipulation entgegen zu wirken. Über einen OBD2- Stecker können Käufer die Daten des Autos auslesen. Wurde hier nicht an alles gedacht und nur der Tacho verstellt, kann dies hiermit aufgedeckt werden. 

Auto zurückgeben

Wenn Sie Opfer eines Tachobetrugs wurden, haben Sie vielleicht sogar die Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben. Hier ist entscheidend, was im Kaufvertrag steht. Hier muss der Kilometerstand immer verbindlich angegeben werden. Steht dort zum Beispiel „Tachostand wie abgelesen“, führt dies zu einer unverbindlichen Angabe. Leider sehen viele Vertragsformulare aus dem Internet diesen Zusatz vor. Achten Sie darauf, dass solch ein Zusatz nicht im Vertrag steht. So haben Sie nämlich die Möglichkeit der Preisminderung oder sogar das Fahrzeug zurückzugeben. 

 

Dann hilft nämlich die Klausel gekauft wie gesehen dem Verkäufer auch nicht mehr weiter. Auch wenn der Verkäufer von der Manipulation des Tachos nichts wusste, weil vielleicht der Vorbesitzer der Betrüger war, hilft ihm dies nicht. Denn nur der Verkäufer haftet für verbindliche Zusagen.

 

Zwischenhändler werden von einigen Verkäufern auch sehr gerne genutzt um Tachomanipulationen zu verschleiern. Zwischenhändler müssen Ihnen aber bekannt sein, da sonst der Verdacht auf Betrug nahe liegt. 

 

Sollten Sie nach dem Kauf feststellen, dass Sie betrogen wurden, müssen Sie allerdings schnell handeln. Bei einem Defekt in den ersten sechs Monaten nach einem Kauf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits vor dem Kauf vorhanden war. Dann haben Sie die Möglichkeit das Auto zurückzugeben. Betrug werden Sie dem Verkäufer allerdings nur sehr schwer nachweisen können. Auch wenn es eine Verjährungsfrist von drei Jahren gibt, macht es dies nicht einfacher. Bei mehreren Vorbesitzern kommen ja auch mehrere Betrüger in Frage. Somit ist der wirkliche Täter nicht eindeutig feststellbar.