Kfz-Export - so funktioniert's

Ein Großteil der deutschen Gebrauchtfahrzeuge landet nach durchschnittlich 18 Jahren auf dem Schrottplatz. Jedoch gibt es für viele Pkws und selbst Autos mit Getriebeschaden und extremen Verschleißmerkmalen eine Alternative zur Verschrottung. Für einen Export aus Deutschland ist nahezu jedes Fahrzeug geeignet - unabhängig von Modell, Zustand und Laufzeit. Hier erfahren Sie, wie ein Export ins Ausland problemlos verläuft. 

Wann kommt ein Export infrage?

Das Thema Autoexport wirft bei den meisten Privatperson eine Vielzahl an Fragen auf. Ist mein Pkw für den Export geeignet? Wann macht ein Export Sinn? Und wie läuft dieser ab? Auf diese Fragen finden Sie hier eine Antwort. Zunächst müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Kfz für einen Export unbrauchbar ist. Pauschal gesagt sind alle Automarken und -modelle für einen Export geeignet. Liegt das Baujahr über 10 Jahre zurück und zeigt der Tacho mehr als 200.000 Kilometer an, wird ein Export nicht beeinträchtigt. Da deutsche Fahrzeughersteller im Ausland sehr beliebt sind, sind Fahrzeuge von VW, BMW, Audi und Mercedes besonders gefragt. Mit einer starken Motorisierung und Sonderausstattungen wie einer Klimaanlage oder einem eingebauten Navigationssystem können diese Modelle auch im Ausland punkten. Im Allgemeinen sind auch Mehrzweckfahrzeuge sehr beliebt. Da im Grunde jedes Fahrzeug für einen Export in Betracht kommt, stellt sich weiterhin die Frage, weshalb ein Fahrzeug zur Ausfuhr angemeldet werden sollte. Grundsätzlich erzielen Sie mit einem Export einen größeren Gewinn als mit lediglich einer Ausschlachtung. So macht besonders bei einem Schrottauto ein Export Sinn. Jedoch kann auch mit Pkws, die bestimmte rechtliche Standards nicht mehr erfüllen, im Ausland ein höherer Erlös erzielt werden. Haben Sie Ihr Auto nicht durch die Hauptuntersuchung gebracht, kann dies einen Verkauf innerhalb Deutschlands erschweren. Viele Abnehmer sind nicht bereit große Summen zu zahlen, da das Fahrzeug dann höchstwahrscheinlich Schäden aufweist die zeitnah repariert werden müssen. Mit fehlendem TÜV schließen viele Käufer auf hohe Reparaturkosten. Im Ausland ist ein fehlender TÜV oft irrelevant. Sind also die Instandhaltungskosten zu hoch oder wird ein Verkauf durch unzureichende Sicherheitseinrichtungen verkompliziert, kann ein Export sinnvoll sein. Des Weiteren entscheiden sich viele Fahrzeughalter für einen Export wenn der eigene Wagen veraltet und unmodern wirkt. In einigen Ländern gilt auch ein altes Fahrzeug noch als Statussymbol. Allgemein lässt sich sagen: Je geringer der Fahrzeugwert, desto entfernter das Zielland. 

 

 

Das ideale Vorgehen

Der Export läuft im Grunde ähnlich ab wie ein Autoverkauf innerhalb Deutschlands, ist jedoch mit besonderer Vorsicht zu behandeln. Da Ihr Fahrzeug bei einem Export das Land verlässt, lässt sich schwierig nachverfolgen was mit diesem passiert. Auch die Kontaktaufnahme mit dem Käufer gestaltet sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten schwierig. Daher sind Sie mit einem Export durch einen Händler in der Regel auf der sicheren Seite. Auf diese Weise haben Sie einen Ansprechpartner vor Ort. Um einen passenden Exporthändler zu finden, sollten Sie sich Zeit nehmen und erst einmal Angebote einholen. Hilfreich ist es, wenn Sie den Restwert Ihres Fahrzeuges kennen. So wissen Sie, ob die Ihnen genannten Ankaufspreise angemessen sind oder Sie hereingelegt werden. Für eine präzise Wertermittlung können Sie sich an verschiedene Kfz-Fachmänner wenden. Auch online stehen Ihnen zahlreiche Ermittlungsrechner zur Verfügung. Ein genaues Ergebnis erhalten Sie mit der Schwacke-Liste. Dieser Online-Rechner kalkuliert den Restwert mithilfe von Angaben zum Fahrzeugmodell, Baujahr und Sonderausstattungsmerkmalen. Kennen Sie den Restwert Ihres Wagens sind Sie gut auf Preisverhandlungen mit einem Händler vorbereitet. Dabei müssen Sie beachten, dass ein Exporthändler in den Ankaufspreis seine eigene Gewinnbeteiligung mit einberechnet. Dazu gehören in der Regel die Suche nach einem Abnehmer, die Lagerung, Gewährleistung und Abwicklung des Exports. Den Export sollten Sie immer schriftlich mithilfe eines Kaufvertrages festhalten. Rechtsstreitigkeiten lassen sich so erheblich einfacher klären. Gleichzeitig haben Sie alle wichtigen Daten vom Händler und können jederzeit auf diesen zurückgreifen.