Kfz Verkauf - das optimale Vorgehen

Rund um den Verkauf eines gebrauchten Wagens gibt es einiges zu beachten. Besonders einfach wird der Verkauf, wenn Sie sich an einen Gebrauchtwagenhändler, wie den Autoankauf München, wenden. Damit die Abwicklung im Allgemeinen reibungslos und sicher vonstatten geht, zeigen wir Ihnen, was Sie dabei berücksichtigen sollten.

Wie gehe ich vor?

Den Verkauf eines Gebrauchtwagens führt man nicht alle Tage durch. Da ist es nur logisch, dass viele Autobesitzer nicht wissen, wie Sie diesen angehen sollen. Von der Suche eines Käufers, bis hin zur Preisverhandlung und zum Kaufabschluss, gibt es einiges zu beachten. Maßgeblich für einen Verkauf ist, dass Sie sich über den genauen Restwert des Wagens bewusst sind. Dieser bildet die Basis für das weitere Vorgehen. Ein Laie kann den Restwert eines Fahrzeuges in der Regel nicht richtig bestimmen und sollte nicht versuchen, den kompletten Verkauf selbst in die Hand zu nehmen. Die Beurteilung des Fahrzeugzustandes ist für den Verkauf viel zu wichtig und sollte daher an einen Experten abgegeben werden. In einer Fachwerkstatt können Sie sich eine Bewertung einholen. Wurde der Restwert professionell berechnet, hat auch ein Interessent mehr Vertrauen in Ihre Angaben. Ihr Fahrzeug muss für einen Verkauf straßentauglich und verkehrssicher sein. Gegebenenfalls können Sie vor einem Verkauf kleine Mängel beheben lassen, wodurch Ihr Fahrzeug an Wert gewinnt und einen höheren Gewinn einfahren kann. Der Verkaufspreis kann zudem angehoben werden, wenn Ihr Wagen eine gültige TÜV-Plakette aufweist, die bestätigt, dass alle wichtigen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Haben Sie den Termin der letzten Hauptuntersuchung verpasst, schneidet Ihr Fahrzeug bei der Bewertung des Interessenten erfahrungsgemäß schlechter ab. Als zusätzliche Maßnahme können Sie den Gebrauchtwagen fachgerecht vom TÜV, Dekra oder ADAC begutachten lassen. Das erzeugt auch auf der Seite des Käufers ein Gefühl von Sicherheit. Beachten Sie, dass ein Kfz nie ohne Vertrag verkauft werden sollte. Rechtliche Angelegenheiten und Unklarheiten können leichter geklärt werden, wenn alle bedeutsamen Details schriftlich festgehalten sind. Dabei gilt, dass alles was Sie dem Käufer zusichern, auch vorhanden sein muss. Garantieren Sie die Unfallfreiheit oder versprechen Sie eine Sitzheizung, müssen die Angaben stimmen. Um sicher zu gehen, dass der vereinbarte Betrag bei Ihnen ankommt, sollten Sie Barzahlung vereinbaren. Indem Sie mit dem Käufer gemeinsam das Geld bei der Bank einzahlen, schützen Sie sich vor zwielichtigen Käufern. 

Ist eine Abmeldung notwendig?

Ein weiterer Schritt beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagens ist die Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Hier müssen Sie etwas Zeit und Geld investieren, was sich rückblickend jedoch lohnen wird. Für die Abmeldung legen Sie die Autokennzeichen und Zulassungspapiere des Wagens bei der Kfz-Zulassungsstelle gegen einen Betrag von circa 5,60 Euro vor. Durch die Abmeldung sind Sie von der Kfz-Steuerpflicht befreit. Gleichzeitig betreffen Sie Versicherungsangelegenheiten des Autos nicht mehr. Wenn Sie mit dem Käufer jedoch vereinbaren, dass er den Wagen bei der Zulassungsstelle ummeldet, gibt es eine Möglichkeit wie Sie Risiken vermeiden können. Setzen Sie dem Käufer zum einen eine Frist von einer Woche, in der er das Fahrzeug ummelden muss. Zum anderen sollten Sie vereinbaren, dass der Käufer finanziell für Schäden aufkommt, die in der Zeit bis zur Ummeldung entstehen. Bleibt das Fahrzeug auch während der Besitzzeit des Käufers auf Ihren Namen angemeldet, sind Sie weiterhin der offizielle Ansprechpartner und Halter des Wagens. Möglicherweise werden Sie finanziell durch das Kfz belastet. Die Abmeldung des Fahrzeuges vor dem Verkauf ist nicht zwingend notwendig, jedoch die sicherere Variante.